Das Schwörhaus
, [
1757-1758] des -es, plur. die -häuser, in
einigen Oberdeutschen Gegenden, z. B. zu Ulm, vermuthlich ein Nahme des
Rathhauses; ohne Zweifel auch von der allgemeinern Bedeutung des Zeitwortes
schwören, so daß es ein mit Rathhaus, dem Niederdeutschen Sprachhaus, dem
mittlern Latein. Parliamentum, u. s. f. gleichbedeutendes Wort ist.