Der Schwibbogen
, [
1747-1748] oder vielmehr Schwiebbogen,
des -s, plur. ut nom. sing. 1) Die gewölbte steinerne Decke eines Raumes, ein
Gewölbe, welches doch im Hochdeutschen üblicher ist, wo man unter Schwibbogen
am häufigsten die nach einem Bogen geschlossene Öffnung einer Mauer verstehet;
ein Bogen. 1) Der mit einem solchen Bogen bedeckte Raum, so wie Gewölbe, ein
gewölbtes Zimmer oder Behältniß; eine besonders im Niederdeutschen übliche
Bedeutung. Doch pflegt man auch im Hochdeutschen die gewölbten Grabstätten, wo
man Verstorbene beysetzt, Schwibbögen zu nennen. Anm. Schon bey dem Raban
Maurus Suipogun, in Petzens Glossen Suuipogun. Es scheinet von schweben
abzustammen, und eigentlich einen schwebenden, d. i. über uns befindlichen,
Bogen zu bezeichnen, wie Schwebästrich; oder von schweifen, bogenweise
ausschneiden, welches letztere die Gestalt dieses Wortes in andern Sprachen und
Mundarten wahrscheinlicher macht. Bey dem Dasypodius heißt ein Schwibbogen
Schwielbogen, von Welle, wälzen, Gewölbe; bey dem Serrarius Smiegebogen, von
schmiegen; im Nieders. bey dem Chyträus Schwichbogen, im Schwed. Schvegbage,
von dem Isländ. sueigia, krümmen; in andern Nieders. Gegenden Schwiedbagen,
ohne Zweifel aus Einer Quelle mit Wiede. Um die Dehnung der ersten Sylbe nicht
zu verfehlen, ist das ie dem bloßen i vorzuziehen.
[
1749-1750]