Schweimen
, [
1733-1734] verb. reg. neutr. welches das
Hülfswort haben erfordert, und nur in den gemeinen Sprecharten so wohl Ober-
als Niederdeutschlandes vorkommt, der anständigen Schreibart aber unbekannt
ist. Es bedeutet 1) kraftlos hin und her wanken. Herum schweimen, kraftlos
umher taumeln. 2) Vergehen, verschwinden. Das Gesicht schweimet mir, vergehet
mir. Ingleichen, 3) schwindelig werden, in Ohnmacht fallen, in welchem Falle
man auch beschweimen und schweimeln sagt. Daher der Schweimel, der Schwindel,
ingleichen die Ohnmacht, schweimelig, schwindelig, ohnmächtig u. s. f. So auch
das Schweimen. Anm. Im Nieders. sweimen, swemen, swimen, Schwed. svimina,
Angels. swiman, Isländ. swima, Engl. to swim. Die kraftlose, langsame Bewegung
ist der Stammbegriff, so, daß dieses Wort ein Verwandter von schweben
schwanken, schweifen, schwinden u. s. f. ist. Schwimmen ist das Intensivum
davon.