Schwärzen
, [
1721-1722] verb. reg. act. schwarz
machen. 1. In der ersten und zweyten Bedeutung des Beywortes. Die Schuhe, das
Leder schwärzen. Die Schmiede schwärzen das Eisen, wenn sie es, indem es noch
heiß ist, mit Pech überfahren, wovon es glänzend schwarz wird. Wäsche
schwärzen, einschwärzen, schwarz d. i. schmutzig, machen. So auch dunkel,
finster machen.
Sobald die Luft ein feuchter Südwind schwärzet, Haged. Ein
geweihter Myrthenwald, den geheime Schatten schwärzten, Uz.
Sich schwärzen, schwarz, dunkel, trübe werden.
Bald aber schwärzet sich die heitre Himmelslust, Haged.
2. Figürlich. 1) Schwarz, d. i. anrüchtig, machen,
verleumden, wofür in der Sprache des täglichen Umganges anschwärzen und
verschwärzen üblicher sind.
Sanft freundliche Stimmen, Die voll Schmähsucht und Neid die
reinsten Tugenden schwärzen, Zach.
2) Traurig, trübe machen; auch nur in der dichterischen
Schreibart.
Verleumdung, Stolz und Sorgen, Was Städte sclavisch macht, Das
schwärzt nicht seinen Morgen, Haged.
3) Ein geschwärztes Gewissen, in der höhern Schreibart, ein
gebrandmahltes, welches sich schwarzer Thaten bewußt ist. 4) Im Oberdeutschen
heißt Waaren schwärzen oder einschwärzen, Waaren mit Hintergehung der Abgaben
heimlich einbringen, ingleichen verbothene Waaren einbringen, daher man auch
die, welche solches thun, Schwärzer zu nennen pflegt; Schleichhandel treiben,
im Nieders. smuggeln, im Oberd. auch paschen. Etwa, weil sich dergleichen
Schleichhändler, um nicht erkannt zu werden, ehedem das Gesicht zu schwärzen
pflegten? So auch das Schwärzen. Anm. Engl. to swart. Ehedem hatte man im
Oberdeutschen auch das Neutrum schwarzen, schwarz werden, wofür in dem zusammen
gesetzten nachschwärzen das ä üblich ist. [
1721-1722]