Schwängern
, [
1709-1710] verb. reg. act. schwanger
machen. 1) Eigentlich, wo es doch nur von dem unerlaubten Schwängern außer der
Ehe gebraucht wird. Eine ledige Person schwängern. Sich von einer Mannsperson
schwängern lassen. Eine geschwängerte Person. 2) Figürlich wird es auch
zuweilen von dem Mineral- und Pflanzenreiche gebraucht, für befeuchten,
fruchtbar machen. So auch Schwängerung.