Der Schwager
, [
1703-1704] des -, plur. die Schwäger,
Fämin. die Schwägerinn. 1) * Im weitern Verstande, ein jeder naher Verwandter,
besonders ein durch Heirath naher Verwandter; eine jetzt im Hochdeutschen
veraltete Bedeutung. In einem alten 1501 zu Rom gedruckten Vocabulario heißt
es: Sosero, schwehr, Sosera, schwiger, Cognato, schwager, Cognata, schwegrig.
In dem Chron. Rhythm. Th. 3. Script. Brunsw. nach dem Frisch, wird der
Schwiegersohn Schwager genannt. 2) In engerer, und im Hochdeutsch. nur noch
allein üblicher Bedeutung ist der Schwager des Mannes oder der Frau Bruder, der
Schwester Mann, ingleichen der Frauen Schwester Mann, und die Schwägerinn des
Mannes oder der Frauen Schwester, des Bruders Frau, und des Mannes Bruder Frau,
wofür in einigen Gegenden auch Schwiegerinn, ingleichen im Oberdeutschen
Geschwey üblich ist. Gefällts dem Mann nicht, daß er seine Schwägerinn nehme,
so soll sie - sagen: Mein Schwager wegert sich, seinem Bruder einen Nahmen zu
erwecken, 5 Mos. 25, 5, 7. 3) Im Scherze, derjenige, welcher mit eines andern
Ehegattinn einen unerlaubten Umgang unterhält, in Beziehung auf denselben; von
welcher Bedeutung sich vermuthlich auch der gemeine Gebrauch beschreibt, die
Postknechte Schwäger zu nennen. Im Böhm. gleichfalls Sswager.
S. Schwäher.