Der Schutzverwandte
, [
1699-1700] des -n, plur. die -n, ein
Einwohner eines Ortes, welcher weder Bürger noch Unterthan ist, sondern gegen
ein gewisses Schutzgeld unter dem Schutze der Obrigkeit bürgerliche Gewerbe
treibet; in einigen Niedersachsen Mitwohner, Beysaß in einigen Oberdeutschen
Städten Pactbürger, weil sie nur unter gewissen Bedingungen Bürger sind.