Die Schutzrede
, [
1699-1700] plur. die -n, eine Rede, worin
man sich vertheidiget; die Vertheidigungsrede. In den Rechten, besonders
Oberdeutschlandes, werden die Exceptiones Schutzreden genannt, da denn die so
genannten dilatorischen Exceptiones, welche eine angestellte Klage auf eine
gewisse Zeit aufschieben, verzügliche Schutzreden heißen.