Das Schüssellehen
, [
1689-1690] des -s, plur. ut nom. sing.
eine nur in einigen Gegenden übliche Art des Lehens, vielleicht, weil es mit
einer Schüssel, d. i. einem Gerichte Essen, verdienet, oder eine solche
Schüssel voll Essen bey der Lehensempfängniß dem Lehensherren entrichtet wird.
S. Becherlehen.