Das Becherlehen
, des -s, plur. ut nom. sing. eine Art Lehen in Baiern, welche
mit den Schüssellehen einerley zu seyn scheinen, und diesen Nahmen
vermuthlich daher haben, weil die Besitzer derselben dem Lehensherren zu
Lehnserkenntniß eine Schüssel oder einen Becher überreichen
müssen. [
775-776]