Der Schürzenzins
, [
1687-1688] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -e, in einigen Gegenden, eine Abgabe an Geld, welche die
Leibeigenen oder Unterthanen dem Gutsherren für die Erlaubniß zu heirathen
entrichten müssen, und welche an andern Orten der Hemdeschilling, das
Frauengeld, der Fersenpfennig, der Bunzenzins u. s. f. heißt. Der letzte Nahme
war ehedem zu Farnstädt im Querfurtischen üblich.