2. Schuppen
, [
1683-1684] verb. reg. act. welches das
Intensivum von schieben ist, mit einem Stoße schieben. Jemanden aus dem Wege in
das Wasser schuppen. Daher das Schuppen. Anm. Im Nieders. gleichfalls schuppen,
im Oberd. mit dem gelindern Blaselaute schupfen, im Schwed. skufva, skuffa, (
S. Schieben.) Ehedem wurde es auch in verschiedenen
weitern Bedeutungen gebraucht. Jemanden von einem Amte schuppen oder schupfen,
war, ihn von demselben vertreiben, ingleichen ihn desselben entsetzen,
entschupft werden, sich entsetzen; verschupfen, verwerden u. s. f. Verwandt
sind damit das Franz. chopper, straucheln, und vielleicht auch Coup, ein Stoß,
Schlag. In dem im gemeinen Leben üblichen beschuppen, durch List oder
Geschwindigkeit betriegen, ist es in figürlichem Verstande üblich.