Schupfen
, [
1681-1682] verb. reg. act. welches im
Oberdeutschen für das mehr Hoch- und Niederdeutsche schuppen üblich ist, (
S. dasselbe.) Daher der Schupf, für Schupp. Die Schupfe
oder die Strafe des Schupfen ist noch in einigen Oberdeutschen Gegenden üblich,
da gewisse Verbrecher in einem Käfich vermittelst einer über einen
Schnellgalgen gehenden Strickes mehrmahls in das Wasser gelassen werden. Noch
1746 wurde in Wien ein Bäcker, welcher das Brot zu leicht gebacken hatte, auf
diese Art geschupft. In Metz heißt diese Strafe la Xeuppe oder Cheuppe.