* Schuldigen
, [
1675-1676] verb. reg. act. welches jetzt
veraltet ist, aber noch mehrmahls in der Deutschen Bibel vorkommt, wo es so
wohl Schuld geben, beschuldigen, anklagen, als auch eines Verbrechens
überführen bedeutet. Wo einer den andern schuldiget, um einigerley Unrecht, 2
Mos 22, 9. Darum schuldige ich mich und thue Buße, Hiob 42, 6, erkenne mich für
schuldig. Schuldige sie Gott und strafe, Ps. 5, 11, überzeuge sie ihrer Schuld.
Siehe Beschuldigen. [
1677-1678]