Münchener DigitalisierungsZentrum - Digitale BibliothekBSB - Bayerische Staatsbibliothek

Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Schuldig | | * Der Schuldiger

* Schuldigen

, [1675-1676] verb. reg. act. welches jetzt veraltet ist, aber noch mehrmahls in der Deutschen Bibel vorkommt, wo es so wohl Schuld geben, beschuldigen, anklagen, als auch eines Verbrechens überführen bedeutet. Wo einer den andern schuldiget, um einigerley Unrecht, 2 Mos 22, 9. Darum schuldige ich mich und thue Buße, Hiob 42, 6, erkenne mich für schuldig. Schuldige sie Gott und strafe, Ps. 5, 11, überzeuge sie ihrer Schuld. Siehe Beschuldigen. [1677-1678]
Schuldig | | * Der Schuldiger