Schuldig
, [
1675-1676] adj. et adv. welches
vermittelst der Ableitungssylbe -ig, von dem Hauptworte Schuld abstammet,
Schuld habend. 1. In der ersten Hauptbedeutung des Hauptwortes. 1) Eine Schuld,
d. i. ein Verbrechen oder ein Vergehen, auf sich habend, im Gegensatze des
unschuldig. So wohl absolute. Sich schuldig wissen, wissen, daß man ein
Verbrechen, ein Vergehen begangen habe. Sich als schuldig angeben. Daher der
Schuldige, im Gegensatze des Unschuldigen. Als auch mit Beyfügung der Sache
oder des Vergehens, welche alsdann in der zweyten Endung steht. Eines
Verbrechens schuldig seyn. Einer Missethat schuldig seyn, 3 Mos. 5. 1, 17. Die
Person oder Sache, an welcher man ein Verbrechen begehet, oder an welcher man
sich versündiget, bekommt das Vorwort an, welche Verbindung doch nur noch in
der Deutschen Bibel vorkommt. Ich bin schuldig an allen Seelen deines Vaters
Hauses, 1 Sam. 22, 22. Der ist schuldig an dem Leibe und Blute des Herren, 1
Cor. 11, 27. 2) Um eines begangenen Verbrechens willen zur Erduldung einer
Strafe verpflichtet, gleichfalls mit der zweyten Endung der Strafe; eine
größten Theils veraltete Bedeutung. Des Todes schuldig seyn. Der ist des
höllischen Feuers schuldig, Matth. 5, 22. Völlig veraltet sind die biblischen
R. A. des Gerichts, des Raths schuldig seyn. 3) In der dritten Bedeutung der
Ursache eines Übels ist es nicht gebräuchlich, indem man dafür entweder das
Hauptwort Schuld adverbialiter gebraucht, oder sich andere Ausdrücke bedienet.
An eines Tode Schuld seyn, nicht schuldig.
S. Schule I. 2. 2. In der zweyten Hauptbedeutung des
Hauptwortes. 1) Vermöge einer Pflicht zu etwas verbunden, in einer Pflicht
gegründet. Du bist schuldig, mir zu gehorchen. Jemanden Gehorsam schuldig seyn.
Die Pflicht, die ich meinem Nachfolger schuldig bin, drang mich. Vergiß nicht,
wie viel Schonung du ihm schuldig bist. Die schuldige Achtung, für sein
Vaterland vergessen. Die Demuth erfreuet sich des Überflusses desto mehr, je
weniger sie ihn als eine schuldige Belohnung ihres eigenen Werthes ansteht,
Gell. In Westphalen sind Vollschuldige und Halbschuldige eine Art Leibeigener,
(
S. diese Wörter.) 1) Im engsten Verstand ist man
schuldig, wenn man verbunden ist, einem andern Geld oder Geldes werth zu
erstatten, wenn man eine Schuld auf sich hat. Jemanden zehen Thaler, zwanzig
Scheffel Korn u. s. f. schuldig seyn. Bezahle, was du schuldig bist. Ingleichen
absolute; jemanden schuldig seyn, und noch unbestimmter, schuldig seyn, viel
schuldig seyn, Schulden, viele Schulden haben. Im weitesten Verstande sagt man
oft, jemanden eine Antwort, eine Höflichkeit u. s. f. schuldig bleiben, sie
nicht erwiedern, wenn gleich keine eigentliche Verbindlichkeit dazu vorhanden
ist. Anm. Schon bey dem Ottfried ist Sculdig, und bey dem Kero Scultika, der
Schuldige, d. i. derjenige, welcher eines Vergehens schuldig ist. Der
Comparativ und Superlativ sind von diesem Beyworte nicht üblich, außer daß man
den Superlativ zuweilen wohl noch im Briefstyl gebraucht und sich des andern
schuldigsten Diener, d. i. verbundensten, verpflichtetsten Diener
unterschreibt, wofür aber doch auch lieber ein anderer Ausdruck gebraucht wird.