Die Schuld
, [
1673-1674] plur. die -en, ein sehr altes
Wort, welches einer doppelten Hauptbedeutung vorkommt. I. Mit dem herrschenden
Begriffe eines begangenen Fehlers, Vergehens oder Verbrechens. 1. Ein
Verbrechen. 1) Eigentlich. Auf daß sie sich nicht mit Missethat und Schuld
beladen, 3 Mos. 22, 10. Daniel war treu, daß man keine Schuld noch Übelthat an
ihm finden mochte, Dan. 6, 4. Und so in andern Stellen mehr, wo es gemeiniglich
durch die folgende Verbindlichkeit zur Strafe erkläret wird. Allein, daß es
ehedem wirklich eine böse That, ein Verbrechen bedeutet habe, erhellet auch aus
alten Niedersächsischen Statuten, wo mit der Schuld begrepen so viel ist, als
auf einer bösen That ergriffen seyn. In der Monseeischen Glosse ist Sculd
gleichfalls Crimen, Vitium. Indessen ist es in dieser Bedeutung jetzt veraltet,
außer daß es noch dann und wann in der höhern Schreibart gebraucht wird. 2) Die
Folge eines Verbrechens, oder die Verbindlichkeit zur Strafe, ohne Plural; eine
noch in einigen R. A. übliche Bedeutung. Wenn ich dir ihn nicht wiederbringe,
so will ich mein Leben lang die Schuld tragen, 1 Mos. 43, 9. Das ist der Sünde
Schuld, die Folge, die Strafe der Sünde. So mag sie die Schuld ihrer Thorheit
tragen. 2. In weiterer Bedeutung, ein Fehler, ein Versehen, ingleichen die
wirkende oder veranlassende Ursache eines Übels, und die daraus folgende
Verbindlichkeit zum Ersatz oder zur Strafe; wo es nur im Singular allein, und
gemeiniglich nur in einigen besondern R. A. gebraucht wird. Es ist deiner
Bosheit Schuld, daß du so gezüchtiget wirst, Jer. 2, 19. das ist ohne meine
Schuld geschehen. Einem etwas Schuld geben, ihn für die wirkende Ursache eines
Verbrechens oder auch eines Übels überhaupt erklären. (
S. Beschuldigen.) Ich werde ihm die Schuld nicht
beymessen. Die Schuld auf jemanden schieben. Endlich wird alle Schuld auf mich
fallen. Wer hat die Schuld? An wem liegt die Schuld? Die Schuld liegt an mir.
Was hilft dein Zorn? du selbst hast alle Schuld, Rost. Hingegen mit dem
Vorworte an ist diese R. A. mit haben unrein. Bloß deine Gelindigkeit hat
Schuld daran, Gottsch, besser, ist Schuld daran. Ohne Schuld seyn. Eine Schuld
auf sich nehmen. Schlägt es fehl, so ist das meine Schuld nicht. Es war gewiß
seine Schuld nicht, daß er nicht noch rechtschaffener war, Less. Eine besondere
Redensart ist es, sich etwas zu Schulden kommen lassen, sich eines Vergehens
schuldig machen. Daß keiner der Unglücksfälle mir zu Schulden kommen solle,
Less. Mit dem Zeitworte seyn wird es in eben dieser Bedeutung oft in
adverbischer Gestalt gebraucht. An etwas Schuld seyn. Ich bin nicht Schuld
daran. Ist sie nicht selber Schuld, wenn mir ein Wort im Zorne entfährt? Gell.
Du bist an allem Schuld.
Doch hat er schon die Flucht genommen, So seyd ihr selbst
durch eure Blicke Schuld, Gell.
Zuweilen ist es mit dem Zeitworte seyn auch wohl für Ursache
überhaupt gebraucht; ich bin Schuld, daß du das Geld bekommen hast. Allein
alsdann geschiehet es sehr uneigentlich und gemeiniglich nur im Scherze.
Eigentlich bedeutet Schuld allemahl die Ursache eines Übels. II. Mit dem
herrschenden Begriffe der Verbindlichkeit. 1. Im weitesten Verstande, eine jede
Verbindlichkeit, welche man einem andern zu leisten verbunden ist; wo es doch
nur seltener und am liebsten im Singular gebraucht wird. Versprechen macht
Schuld. Die Schuld der Natur bezahlen, sterben. Dieses Geständniß ist eine
Schuld, die ich dem Verdienste abtragen muß. Ich bin noch in ihrer Schuld, bin
ihnen noch zu einer Pflicht verbunden. 2. In der engsten und gewöhnlichsten
Bedeutung, eine Geldsumme, welche man einem andern zu zahlen verbunden ist, wo
von mehrern solchen Geldsummen auch der Plural üblich ist. Seine Schuld
bezahlen. Einem eine Schuld erlassen. Schulden machen. In Schulden stecken,
gerathen. Frey von Schulden seyn. Ein Gut, auf welchem viele Schulden haften.
Zuweilen, obgleich seltener, wird es auch von Geldsummen gebraucht, welche man
von andern zu fordern hat, welche man auch wohl activ-Schulden zu nennen
pflegt, zum Unterschiede von den vorigen passiven. Seinem Nächsten eine Schuld
borgen, 5 Mos. 24, 10. Seine Schulden eintreiben. Viele Schulden ausstehen
haben. Anm. Dieses alte Wort lautet in der Fränkischen Mundart schon im 8ten
Jahrhunderte Sculd, bey dem Kero gleichfalls Sculd, im Nieders. Schuld, im
Schwed. Skuld, im Lettischen Skola. Die gemeinste und fast von allen
Wortforschern angenommene Ableitung ist von sollen, welches im Nieders.
schallen, Imperf. ich schull, lautet, da denn der Begriff der Verbindlichkeit
als der herrschende angegeben wird. Allein, so gut sich diese Ableitung zu der
zweyten Hauptbedeutung schickt, so gezwungen wird sie für die erste, besonders
in dem Verstande eines Verbrechens, eines Versehens, welchem Zwange durch die
Verbindlichkeit zur Strafe, durch welche man es gemeiniglich erkläret, nicht
abgeholfen wird, und der noch mehr hervor leuchtet, wenn man die veralteten
Bedeutungen dieses Wortes mit in Erwägung ziehet. In der Monseeischen Glosse
ist Sculd theils Lohn, Gold, ane sculd, umsonst, theils Recht, Billigkeit, von
Sculde, von Rechts wegen. Bey andern alten Schriftstellern bedeutet es den
Fall, Zufall. Ob es zu solchen Schulden queme, wenn sich der Fall ereignen
sollte. Im Schwedischen bedeutet Skuld nicht allein alles, was unser Deutsches
Schuld ausdruckt, sondern auch Steuer, Zins, Abgabe, Ursache überhaupt, for min
Skuld, um meinetwillen, Pflicht u. s. f. Hierzu kommt noch, daß der Zischlaut
diesem Worte nicht wesentlich ist. Im Galischen Gesetze ist Chalta Geldstrafe,
Ersatz und [
1675-1676] Verbrechen, im Schwabenspiegel
Gelte, im Schwed. Geldeta, im Dänischen Giäld, und im Lettischen Kalte, die
Schuld, bey den Schwäbischen Dichtern ist Gelter der Schuldner; so daß es
scheinet, daß dieses Wort eher von gelten als von sollen abgeleitet werden
müsse, zumahl da gelten ehedem nicht allein zahlen hieß, sondern auch zum
Ersatz, und in dessen Ermanglung zur Strafe verbunden seyn.
[
1675-1676]