Beschuldigen
, verb. reg. act. für schuldig ausgeben, eine böse
Handlung beymessen, mit der zweyten Endung der Sache. Einen des Ehebruches, der
Gotteslästerung beschuldigen, ihm dieselbe Schuld geben. Beschuldigen sie
mich doch nicht so grober Verbrechen. Man muß niemanden auf bloßen
Argwohn beschuldigen, ihn keines Verbrechens beschuldigen. Daher die
Beschuldigung, so wohl für die Handlung des Beschuldigens; als auch der
bösen That, die man jemanden Schuld gibt. Falsche, ungegründete
Beschuldigungen.Anm. Im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutungen sind: 1)
Tadeln, für unbrauchbar erklären. So sagt man noch in Niedersachsen,
eine Brücke beschuldigen. 2) Vergelten, verdienen. [
905-906] Ich wills beschuldigen, oder beschulden, im Oberdeutschen,
wofür man im Hochdeutschen verschulden sagt. Das Zeitwort beschulden,
wovon beschuldigen eigentlich Frequentativum ist, ist in dieser Bedeutung noch
in Oberdeutschland üblich, im Hochdeutschen aber veraltet. Das einfache
schuldigen, kommt in eben dieser Bedeutung noch in der Deutschen Bibel
mehrmahls vor, bedeutet aber mehr, mit Beweisen eines Verbrechens
überführen, besonders vor Gerichte; dagegen beschuldigen in den
meisten Fällen bloße Muthmaßungen, und oft nur ungegründete
Muthmaßungen voraussetzet.
S. Schuldigen. [
907-908]