Der Schreibegroschen
, [
1651-1652] des -s, plur. ut nom. sing. in
einigen Gegenden, eine Schreibegebühr, wenn sie aus einem Groschen bestehet. So
wird die Gebühr, welche manche Zinsgüter in Sterbefällen dem Gerichte des
Eigenthumsherren für das Einschreiben entrichten, der Schreibegroschen genannt.