Die Schreibegebühr
, [
1651-1652] plur. die -en, welches auch
nur im Plural allein gebraucht wird, die Gebühr oder Gebühren, welche man einem
andern für das Ab- oder Einschreiben entrichtet, und welche zuweilen auch das
Schreibegeld genannt wird. Ein Copist, welcher Sachen abschreibet, bekommt
dafür die Schreibegebühren oder mit einem halb Lateinischen Ausdrucke die
Copial-Gebühren.