Schrankenlos
, [
1643-1644] -er, -este, adj. et adv. der
Schranken beraubt, besonders in der figürlichen Bedeutung dieses Wortes, der
Einschränkung beraubt. Der Gottesläugner behält die innere Verbindlichkeit der
Naturgesetze bey: er wird also nicht ganz schrankenlos, wenn er sich gleich
einbildet, gesetzlos zu werden. So auch die Schrankenlosigkeit.