2. Der Schragen
, [
1639-1640] des -s, plur. ut nom. sing.
ein aus kreuzweise oder schräge stehenden, verschränkten Füßen bestehendes
Gestell, da denn dieses Wort in sehr vielen Fällen von Gestellen die- ser Art
gebraucht wird. Der Sägebock, welcher aus solchen kreuzweise gestellten Hölzern
bestehet, heißt in vielen Gegenden ein Sägeschragen. Das ähnliche Gestell,
worauf der Backtrog der Bäcker und der Waschtrog der Wäscherinnen steht, heißt
ein Schragen. Der Schragen eines Tisches, eines Bettes, ein bewegliches Gestell
mit gekreuzten Füßen, daher auch in Niederdeutschland ein Faulbett, weil es vor
Alters solche Füße hatte, ein Schragen genannt wird. Bey den Schwäbischen
Dichtern ist schon geschragen ein Bettgestell aufschlagen. Der Schragen der
Weißgärber bestehet aus einer horizontalen Latte auf gekreuzten Füßen, und wird
auch der Schlichtrahmen genannt. Der Schragen der Zinngießer ist ein starkes
eichenes Kreuzholz, woraus die Drehlade besteht. Bey den Ankerschmieden ist es
der Kranich, der vermittelst einer Kette die schweren Lasten in die Esse hebt.
In weiterer Bedeutung wird auch wohl ein Gestell, welches aus horizontalen und
perpendicularen Latten bestehet, ein Schragen genannt, dergleichen die Gestelle
dieser Art sind, worauf die Krämer ihre Waaren liegen haben. Anm. Im
Niedersächsischen und einigen Oberdeutschen Gegenden die Schrage. Es stammet
ohne Zweifel von schräge und schränken ab. (
S. das letztere.) Das Geschräge um die Felder ist an
einigen Orten eine Befriedigung derselben, welche aus perpendiculären Pfählen
und horizontalen Latten oder Stangen bestehet. [
1639-1640]