2. Der Schösser
, [
1635-1636] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Schösserinn, von Schoß 3, eine Person, welche dazu gesetzt ist, den
Schoß von den schoßbaren Personen einzunehmen und zu berechnen; wo dieses Wort
doch nur in manchen Gegenden üblich ist, in manchen aber auch von einem solchen
Einnehmer aller obrigkeitlichen Gefälle gebraucht wird. Der Amtsschösser, der
Einnehmer der oberigkeitlichen Schosse oder Steuern in einem Kammeramte. Von
Schoß und der Ableitungssylbe -er, eine Person männlichen Geschlechtes, daher
er im Schwed. Skutman heißt.