Der Schöffe
, [
1617-1618] des -n, plur. die -n, das Wort
Schöppe mehr nach der Oberdeutschen Mundart gebildet, daher es auch im
Oberdeutschen für das mehr Hoch- und Niederdeutsche Schöppe gebraucht wird, (
S. das letztere.) Daher das Schöffengericht in Cöln, das
churfürstliche hohe weltliche Gericht, wobey der Magistrat in peinlichen Fällen
nur die erste Ergreifung und Untersuchung hat. In Aachen und andern
Oberdeutschen Gegenden wird der erste und oberste Schöffe in einem aus Schöffn
bestehenden Gerichte der Schöffenmeister genannt.