Schnitzeln
, [
1607-1608] verb. reg. neutr. et act.
welches im erstern Falle das Hülfswort haben bekommt. Es ist das Diminutivum
von schnitzen, oft und viel an einer Sache schneiden, und zwar so, daß nur
kleine Schnitte geschehen, oder kleine Späne abfallen; wo es doch mehr von
einem unnützen als künstlichen Schneiden dieser Art gebraucht wird, welcher
Nebenbegriff eine Figur der verkleinernden Form zu seyn scheinet, Nieders.
snitjen.