Schnallen
, [
1585-1586] verb. reg. welches in
doppelter Gestalt vorkommt. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben,
denjenigen eigenthümlichen Laut von sich geben oder hervor bringen, welchen
dieses Zeitwort nachahmet, und welcher ein gelindes Knallen ist, da es denn von
verschiedenen Handlungen gebraucht wird, welche mit diesem Laute verbunden
sind. Mit der Peitsche schnallen, wofür im Hochdeutschen knallen üblicher ist.
Man schnallet mir dem Munde, wenn man diesen Laut mit der an den Gaumen
gedrückten Zunge hervor bringet, welches man auch klatschen und schnalzen
nennet. Im Oberdeutschen schnallet man mit den Fingern, wenn man sie im
Hochdeutschen krachen läßt. Das Intensivum davon ist schnalzen und das Activum
schnellen, (
S. diese Wörter.) II. Als ein Activum, vermittelst einer
Schnalle in der engern Bedeutung befestigen. Die Halsbinde fester, lockerer
schnallen. Die Schuhe fest zusammen schnallen. Besonders in den
Zusammensetzungen abschnallen, anschnallen u. s. f. So auch das Schnallen. Anm.
Im Schwed. smälla. Es ist mit knallen genau verwandt, nur daß der vorgesetzte
Zischlaut, welcher sonst ein Zeichen der Intension ist, hier die Bedeutung
vermindert.