* Schmuggeln
, [
1581-1582] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte haben, welches gleichfalls nur in Niederdeutschland gangbar ist,
verbothene Waaren heimlich, und accisbare Waaren mit Hintergehung der Gefälle
einbringen, einen Schleichhandel treiben. Daher Schmuggeley, ein solcher
Schleichhandel, und Schmuggler, ein solcher Schleichhändler. Holländ.
smokkelen, Engl. to smuggle, Smuggler. Es ist ein Iterativum oder Intensivum
von dem Angels. smugan, schleichen, Schwed. smyga, wo auch Smuga ein
Schlupfwinkel ist.
S. Schmiegen.