Schmähen
, [
1553-1554] verb. reg. act. seine
Verachtung durch beleidigende Worte an den Tag legen, Schmach mit Worten
anthun; mit der vierten Endung der Person. Wer mit seiner Zunge nicht
verläumdet, und seinem Nächsten kein Arges thut, und seinen Nächsten nicht
schmähet, Ps. 15, 3. Ingleichen mit dem Vorworte auf, auf jemanden schmähen. Es
ist in dem gemeinen Sprachgebrauche der Hochdeutschen nicht gangbar, und wird
am häufigsten in der anständigen Schreibart gebraucht, wo es eben um dieses
sparsamen Gebrauches willen ein edlerer Ausdruck ist, als die niedrigen
ähnlichen schimpfen, schänden u. s. f. Daher das Schmähen und die Schmähung,
S. das letzte an seinem Orte besonders. Anm. Bey dem
Ottfried smahen, im Nieders. mit einem andern Endlaute schmeda, im Schwed.
smäda. Allein die jetzt gedachten sind zugleich von weiterm Umfange der
Bedeutung, und bedeuten auch verachten, wie unser verschmähen, theils Schmach
anthun, auch auf andere Art als durch Worte, theils verleumden, tadeln u. s. f.
Das Stammwort ist noch im Niedersächsischen üblich, wo sma, smade, smäde, smee,
verächtlich, geringschätzig bedeutet, welches ohne Zweifel eine Figur von dem
veralteten schma, schmach, klein, ist, (
S. Schmach.) Im Osnabrückischen hat man auch das
Intensivum smadden, verleumden.
S. auch Schmälen.