Schlüssig
, [
1549-1550] adv. von Schluß, so fern es
einen nach Überlegung gefaßten Vorsatz bedeutet. Schlüssig werden, sich
entschließen, etwas beschließen. Dieß machte mich schlüssig, mich ihm zu
entdecken, bewegte mich zu dem Entschlusse. In dem Gegensatze unschlüssig, wo
es aber zweifelhaft, Mangel an dem Vermögen sich zu entschließen, bedeutet, ist
es auch als ein Beywort üblich. Frischens schlüssige Gründe, bündige, sind
nicht üblich. [
1549-1550]