Der Schlüsselzehnte
, [
1549-1550] des -n, plur. die -n, in
einigen Gegenden, z. B. im Amte Ballenstädt im Fürstenthum Anhalt, derjenige
Zehnte, welcher nur von einigen Äckern, und zwar von jedem Acker fünf Garben,
gegeben wird, und den Nahmen und Ursprung ohne Zweifel einem besondern Umstande
zu verdanken hat.