Der Schloßhauptmann
, [
1539-1540] des -es, plur. die -männer,
und in dem Munde eines Höhern im Plural auch wohl Schloßhauptleute, von Schloß
4, der Vorgesetzte, Befehlshaber eines fürstlichen Schlosses, dem die Erhaltung
der Ordnung und Sicherheit in demselben oblieget. An einigen Höfen, z. B. an
dem Braunschweigischen, wird der Unter-Hofmarschall Schloßhauptmann genannt.