Schloßgesessen
, [
1539-1540] adj. et adv. welches nur in
einigen Gegenden üblich ist, und einen Einwohner bedeutet, welcher ein mit
gewissen Hoheiten versehenes Schloß besitzet, und auch burggesessen, beschloßt
und geschloßt genannt wird. Ein schloßgesessener, geschloßter oder beschloßter
Junker. In engerer Bedeutung sind daher in einigen Gegenden, z. B. in Pommern,
schloßgesessen und schriftsässig gleichbedeutende Wörter.