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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Schloßgesessen

, [1539-1540] adj. et adv. welches nur in einigen Gegenden üblich ist, und einen Einwohner bedeutet, welcher ein mit gewissen Hoheiten versehenes Schloß besitzet, und auch burggesessen, beschloßt und geschloßt genannt wird. Ein schloßgesessener, geschloßter oder beschloßter Junker. In engerer Bedeutung sind daher in einigen Gegenden, z. B. in Pommern, schloßgesessen und schriftsässig gleichbedeutende Wörter.
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