Schlodern
, [
1537-1538] verb. reg. act. welches nur
bey den Schlössern üblich ist, welche, dem Frisch zu Folge, ihre Arbeit
schlodern, wenn sie selbige löthen wollen, und daher das darauf gelegte Loth
mit Lehm überziehen, denselben in Kohlen trocknen lassen, und hernach die Hitze
verstärken, bis das Loth schmilzet. Es scheinet zu schlottern zu gehören.