2. Schlingen
, [
1535-1536] verb. irreg. welches mit dem
vorigen auf einerley Art conjugiret wird. Es kommt doppelter Gestalt vor. 1. *
Als ein Neutrum, da es ehedem, und vielleicht noch jetzt in einigen
Oberdeutschen Gegenden, für kriechen gebraucht wurde, in welchem Falle es mit
schleichen verwandt ist, welches eben dieselbe Bedeutung hat; Angels. slincan.
Alle tier so gern oder schlingen auf der Erden, in dem 1483 zu Augsburg
gedruckten Buche der Natur. 2. Als ein Activum. 1) * Mit einem Schwunge werfen,
schläudern, eine gleichfalls im Hochdeutschen veraltete Bedeutung; Nieders.
slingen. 2) In einer Schraubenlinie umgeben. Sich um etwas schlingen, wie
gewisse Gewächse thun, im welchem Falle auch ranken und winden üblich sind. Die
Arme in einander schlingen. Ingleichen in einer Schlangenlinie fortbewegen. Ein
Bach der sich durch die Wiesen schlinget; wofür doch das Diminutivum schlängeln
üblicher ist. So auch das Schlingen. Anm. Im Nieders. slengen, welches auch
flechten bedeutet, (
S. Schlenge,) im Schwed. slinga. Schlank, Schlange,
schlängeln, schlenkern, Geschlinge u. s. f. sind insgesammt Geschwister Eines
Stammes, und drucken die sich jeder Krümme überlassende Biegsamkeit aus.