Der Schließer
, [
1531-1532] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Schließerinn, eine Person, welche schließt, verschließt oder
einschließt; ein nur in einigen Fällen übliches Wort. So wird in manchen
Gegenden eine Person, welche in großen Haushaltungen das Essen und Trinken in
ihrem Beschlusse hat, Schließer und Schließerinn genannt. Auf dem Packhofe zu
Berlin ist der Schließer derjenige, welcher die Waaren in seinem Beschlusse
hat. In vielen Gegenden verstehet man unter Schließer den Gefangenwärter oder
Stockmeister, welcher die Gefangenen schließet und los schließet, Nieders.
Slüter, daher in manchen Gegenden auch das Gefängniß die Schließerey genannt
wird.