Der Schleifer
, [
1517-1518] des -s, plur. ut nom. sing. 1)
Ein schleifendes Ding. In der Musik, zwey oder mehrere mit einander verbundene
Noten. Bey dem Sprungfischen wird das untere längere Ende der Angel der
Schleifer genannt, zum Unterschiede von dem Hüpfer. 2) Eine Person, welche
schleifet, in der activen Bedeutung des irregulären Zeitwortes, besonders, wenn
sie ihr Geschäft daraus macht; Fämin. die Schleiferinn. Am häufigsten in den
Zusammensetzungen Scherenschleifer, Schwertschleifer, Rauhschleifer,
Glasschleifer. 3) Ein alter Deutscher Tanz, welcher noch hin und wieder auf dem
Lande üblich ist, und ein Sinnbild der Bewerbung um Gegenliebe abgibt, da im
ersten Theile die Sprödigkeit des Mädchens, im zweyten aber die Erhörung
abgebildet wird. Daher das Schleiferlied, welches die Melodie desselben
enthält.