1. Schlämmen
, [
1501-1502] verb. reg. act. 1) Von einem
gepülverten Körper das zarte Pulver durch öfters aufgegossenes und abgeseihetes
Wasser von dem gröbern absondern. Asche, Sand schlämmen. Geschlämmter Sand, die
auf solche Art erhaltenen kleinsten Theile des Sandes. Auch das Schlämmen der
Bergleute ist davon nicht unterschieden. Erz schlämmen, von den gepochten
Gängen das gute Erz durch Wasser von dem tauben Gesteine absondern. Entweder
zunächst von Schlamm, weil der gepülverte Körper hier mit Wasser in einen
wahren Schlamm verwandelt wird; oder auch überhaupt, als eine Onomatopöie, mit
Wasser hantieren, da denn Schlamm von diesem Zeitworte abstammen würde. Wenn
die Mäurer eine Wand zum ersten Mahle weißen, so nennen sie es schlämmen. 2)
Von dem Schlamme reinigen, befreyen. Einen Teich schlämmen. In den
Zusammensetzungen anschlämmen, verschlämmen, bedeutet es mit Schlamme anfüllen.
Daher das Schlämmen, und, obgleich seltener, die Schlämmung.