Schlägeln
, [
1493-1494] verb. reg. welches das
Iterativum von schlagen ist, und in einer doppelten Gestalt vorkommt. 1. Als
ein Activum, von dem Activo schlagen, in welcher Gestalt es doch nur hin und
wieder in einigen Fällen, besonders in einigen Zusammensetzungen, vorkommt. So
ist bey den Steinschleifern einen Stein ausschlägeln, ihn hohl schleifen, wo es
von schlagen, sich im Kreise, in die Tiefe bewegen, gebildet zu seyn scheinet.
2. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, hinken, lahm gehen. 1)
Eigentlich, in welchem Verstande es noch bey den Jägern üblich ist, wo der
Hirsch schlägelt, wenn er mit dem hintern Schenkel lahm gehet, wenn er
schlägellahm geschossen worden. Es stammet hier wohl nicht von dem Hauptworte
Schlägel ab, sondern scheinet vielmehr von schlagen, stark wanken, das
Iterativum zu seyn, stark hin und her wanken, wackeln. (
S. Schläks.) 2) Figürlich, im gemeinen Leben und der
vertraulichen Sprechart, aus Unvorsichtigkeit oder Unbesonnenheit fehlen, einen
groben Fehlen begehen; vermuthlich von schlagen, plump hinfallen, so daß
schlägeln eigentlich aus Unbesonnenheit mehrmahls fallen bedeuten würde. Auf
ähnliche Art sind für schlägeln in diesem Verstande, auch stolpern, pudeln u.
s. f. üblich. So auch das Schlägeln. [
1493-1494]