Das Schlachtgeld
, [
1481-1482] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er. 1) Von Schlacht 1, ein Bollwerk am Wasser, in den
Niederdeutschen Handelsstädten, dasjenige Geld, welches von den Kaufmannsgütern
zum Unterhalt des Schlacht, d. i. des Dammes oder Bollwerkes, der Schifflände,
gegeben wird. 2) Von dem Zeitworte schlachten könnte es den Schlächterlohn
bedeuten, oder dasjenige Geld, welches man dem Hausschlächter für das
Schlachten bezahlet.