Der Schirmbrief
, [
1477-1478] des -es, plur. die -e, ein im
Hochdeutschen veraltetes Wort. 1) Ein Schutzbrief, eine jede Urkunde, worin man
jemanden in seinen Schutz und Schirm nimmt. 2) Bey dem Rothweilischen Gerichte
ist der Schirmbrief eine Bittschrift, worin der Kläger um die Execution in die
Güter des Schuldners ansucht.