Die Schildgerechtigkeit
, [
1463-1464] plur. inus. die Gerechtigkeit,
d. i. das Recht, einen Schild auszuhängen, und folglich ein öffentliches
Gewerbe zu treiben; wo es zuweilen von der Gastgerechtigkeit gebraucht wird,
oder dem Rechte Fremde zu beherbergen.