Der Schiffer
, [
1455-1456] des -s, plur. ut nom. sing.
dessen Gattinn die Schifferinn, derjenige, welcher auf dem Schiffe die Aufsicht
über dasselbe und über die Ladung hat, und auf der Mittelländischen See der
Schiffs-Patron oder Patron heißt. Auch im Deutschen nennet man ihn, wenn man
ihm Achtung erweisen will, den Schiffherren, Schiffsherren, obgleich dieses
letztere eigentlich den Eigenthümer des Schiffes bezeichnet. Ein Schiffer,
welcher nicht Eigenthümer des Schiffes ist, wird zum Unterschiede Setzschiffer
genannt. Auf den Handelsschiffen, wo sich kein Schiffs-Capitän befindet, ist er
der Oberste des Schiffes, der den Steuermann, welcher auch wohl zuweilen der
Schiffmann genannt wird, unter sich hat. Auf ansehnlichen Kauffahrern pflegt
man im gemeinen Leben auch wohl den Schiffer Schiffs-Capitän zu nennen. Schwed.
Skeppare.