Schiffen
, [
1455-1456] verb. reg. welches in
doppelter Gestalt üblich ist. I. * Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn. 1)
auf dem Wasser den Ort verändern, doch nur von einem Schiffe; eine im
Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung. Daselbst fand der Unterhauptmann ein
Schiff, das schiffete in Welschland, Apost. 27, 6. Segeln, gehen u. s. f. sind
jetzt dafür üblicher. 2) Auf dem Schiffe mit dem Schiffe fahren; welche
Bedeutung zwar noch gangbar ist, aber doch auch seltener wird. Von Hochborten
ist auch hier segeln üblicher. Da es nunmehr gefährlich war zu schiffen, Apost.
27, 9. Da wir aber langsam schiffeten, B. 7. Wir schiffeten unter Cypern hin,
B. 4, II. Als ein Activum, mit dem Schiffe fortschaffen. Waaren nach Frankreich
schiffen. In den Zusammensetzungen aus schiffen und einschiffen bedeutet es,
aus dem Schiffe und in das Schiff bringen. So auch das Schiffen.
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1455-1456]