2. * Schiefern
, [
1445-1446] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte haben, welches nur in einigen Oberdeutschen Gegenden üblich ist,
kleinen Unwillen durch kleine Verweise ausbrechen lassen; wo es so wie die im
gemeinen Leben anderer Gegenden üblichen nörgeln, nergeln, bremmeln, u. s. f.
eine Nachahmung des Lautes zu seyn scheinet.
S. indessen 2 Schiefer 1.