Der Schiedsmann
, [
1441-1442] des -es, plur. die -männer,
oder -leute, eine Person, welche einen Streit entscheidet, sie mag nun dazu
erwählet oder auf andere Art berechtigt seyn, und welche man in einem etwas
höhern Verstande auch einen Schiedsrichter, und wenn sie von beyden Parteyen
freywillig erwählet worden, einen Schiedsfreund nennet. Schiedsmann kann im
Singular von beyden Geschlechtern gebraucht werden, so wie Schiedsleute in
Plural, welches letztere über dieß nur von Personen geringern Standes gesagt
wird; Schiedsmänner setzt Personen männlichen Geschlechtes voraus. (
S. Mann.) Luther gebraucht Hiob. 9, 33 das ungewöhnliche
Scheidemann.