Der Schenk
, [
1413-1414] des -en, plur. die -en, Fämin.
die Schenkinn, derjenige, welcher schenket, doch nur in einigen Bedeutungen des
Zeitwortes. 1) Derjenige, dessen Pflicht es ist, einem Höhern das jedesmahlige
Getränk zu reichen. Der Schenke, (Schenk) des Königes, 1 Mos. 40, 1. Der Schenk
Salomonis, 1 Kön. 10, 5. Noch jetzt hat der Mundschenk an den Höfen das Amt,
dem Herrn bey der Tafel das Getränk zu reichen. In höherer Bedeutung sind die
Schenken adelige Vasallen, welche dem Lebensherren bey feyerlichen
Gelegenheiten das Getränk darreichen. Daher Erzschenk Erbschenk. Lat. Pincerna,
im mittlern Lat. Escancius, Scantio. 2) Derjenige, welcher ein Ding im Kleinen
verkauft. In den Chursächsischen Landen wird derjenige, welcher das Salz im
Kleinen verkauft, der Salzschenk genannt, so wir sein Amt und das Befugniß
dieses Verkaufes der Salzschank heißt. Am häufigsten ist es derjenige, welcher
das Getränk ausschenket oder verschenket, d. i. in kleinen Maßen verkaufet, der
zuweilen auch der Schenkwirth genannt wird. Der Bierschenk, Weinschenk,
Kaffehschenk, Branntweinschenk. Anm. In der ersten höhern Bedeutung im
Schwabenspiegel Schenke. In dem Fragmente eines alten Gedichtes auf Carln den
Großen bey dem Schilter kommt Scenke von einem jeden Bedienten vor, welche
Bedeutung dem Zeitworte schenke völlig angemessen ist. Diesem Worte ein e
euphonicum anzuhängen, der Schenke, wie von vielen geschiehet, ist unnöthig,
weil das k dessen nicht bedarf.