Schelmisch
, [
1411-1412] -er, -te, adj. et adv. von 3
Schelm, in der Gesinnung und Fertigkeit eines Schelmes gegründet. 1) Im ersten
und harten Verstande. Ein schelmisches Betragen, im höchsten Grade
betrügliches. Schelmischer Weise davon gehen, als ein ehrloser, vorsetzlicher
Betrieger. Ein schelmisches Vorhaben. 2) In der zweyten gelindern Bedeutung, wo
es doch nur zuweilen im gemeinen Leben vorkommt.