Scheiteln
, [
1405-1406] verb. reg. act. welches nur
von den Haaren auf der Scheitel üblich ist. Die Haare scheiteln, sie auf beyden
Seiten der Scheitel vermittelst des Kammes theilen. Gescheitelte Haare tragen.
Nieders. scheteln. Entweder von Scheitel, oder auch als das Intensivum von
scheiden; in welchem Falle es aber von der Theilung in mehrern Fällen üblich
seyn müßte, welches mir doch nicht bekannt ist.