Die Scheidemünze
, [
1395-1396] plur. die -n, kleine Münze, im
Gegensatze der harten, groben; vermuthlich weil sie erst nach Einführung der
letztern geschlagen wurde, um den Käufer und Verkäufer im Handel und Wandel in
Kleinigkeiten zu scheiden. Es gehören dahin die kleinen Münzen von dem Häller
an bis zu den Doppelgroschen, oder nach andern gar bis zu den ein Sechstel
Stücken.