Der Scheidemeister
, [
1395-1396] des -s, plur. ut nom. sing. in
dem Salzwerke zu Halle, derjenige, welcher die Thalleute, wenn sie bey ihren
Ergetzlichkeiten in Streit gerathen, verträget, und ihren Streit auf der Stell
entscheidet; der Schiedsrichter.