Der Schedel
, [
1389-1390] des -s, plur. ut nom. sing.
ein Wort, welches vermittelst der Ableitungssylbe -el, ein Werkzeug, Subject,
Ding, von schad, schäd abstammet, und vermöge dieses Ursprunges gar vieler
Bedeutungen fähig ist. Es kommt noch in einer gedoppelten Art vor. 1) *
Trümmer, zerbrochene Stücke; nur in einigen Oberdeutschen Gegenden, z. B. in
der Schweiz, wo die Mauernschedel eines Schlosses dessen Trümmer, Ruinen,
Überreste sind. Es gehöret in diesem Verstande zunächst zu schaden, so fern es
überhaupt verletzen bedeutete, und dem Hebr. -
hier nichtlateinischer Text,
siehe Image - , verwüsten, (
S. Schaden.) 2) Mit dem Begriffe des hohlen Raumes wird
die Hirnschale noch zuweilen, vorzüglich aber im Oberdeutschen, der Schedel
genannt, ob es gleich in Hochdeutschen in dieser Bedeutung auch nicht ganz
fremd ist. Ein Weib warf ein Stück von einem Mühlsteine Abimelech auf den Kopf
und zerbrach ihm den Schädel, Richt. 9, 53. Da sie hingingen Jesebel zu
begraben, fanden sie nichts von ihr, denn den Schedel und die Füße, 2 Kön. 9,
35. Da es denn auch zuweilen im verächtlichen Verstande für den ganzen Kopf
gebraucht wird. Anm. In Ansehung der letzten Bedeutung sind die meisten
Sprachforscher bey der Ähnlichkeit zwischen Schedel und Scheitel stehen
geblieben. Allein obgleich beyde Wörter ursprünglich Eines Stammes sind, so
sind sie doch in ihren nächsten Ahnherren gar sehr verschieden. Das erstere hat
ohne allen Zweifel den Begriff des hohlen Raumes, und gehöret zu Schatt,
Schatten, Scheide, Schatz 1, und andern dieser Art. Das Nieders. Schedel, die
kleine Elbogenröhre, stammet wieder von einem andern Begriffe ab, welcher
vermuthlich die Ausdehnung in die Länge ist. Viele halten die Schreibart
Schädel für die richtigste, weil viele Verwandte dieses Wortes ein a haben;
allein es gibt deren wenigstens eben so viele, welche ein e, ja einen jeden
andern Vocal haben, und da das ä und e in so viel hundert andern Fällen
beständig mit einander abwechseln, so kommt es bloß auf den Gebrauch an,
welcher Buchstab den Vorzug verdienet, und dieser spricht ohne Zweifel für das
e. [
1391-1392]